


Nachhaltige Retailleuchten mit auswechselbarer LED
Bislang bezogen sich die EU Regelungen zu energieeffizienter Beleuchtung auf Lampen, LED Module und Leuchten. Mit der neuesten Verordnung wurden die Anwendungsbereiche neu definiert: die Regelungen beziehen sich jetzt ausschließlich auf Lichtquellen und separate Betriebsgeräte. Lichtquellen sind Lampen und Leuchten, bei denen das LED Modul nicht zerstörungsfrei entnommen werden kann.
LED Modul wechselbar
Leuchten mit ersetzbarem LED Modul gelten künftig als „umgebende Produkte“ und müssen nicht mit dem sonst vorgeschriebenen Energieeffizienzlabel versehen werden.





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